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Frauen, die nicht darauf vorbereitet sind, ein Kind zu haben und sich in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Belangen informieren möchten, können sich an die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität wenden.
Seit dem 1. Oktober 2002 ist in der Schweiz die neue Bestimmung zum straflosen Schwangerschaftsabbruch in Kraft.Gemäss Artikel 118-120 des Schweizerischen Strafgesetzbuches gilt, dass eine Schwangerschaft bis zur12. Woche unter gewissen Bedingungen straffrei abgebrochen werden kann.
Diese Bedingungen beinhalten eine schriftliche Einverständniserklärung durch die Schwangere, sowie einausführliches Beratungsgespräch durch den Spitalarzt.
Schwangerschaften, die älter als 12 Wochen sind, dürfen nurin speziellen Situationenabgebrochen werden.
Einen Leitfaden zu diesem Thema hält der kantonsärztliche Dienst bereit, wo Sie sich im Bereich Infoblätter orientieren können.
Auch die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität in Aarau und Brugg helfen weiter:
Metzgergasse 20, 5000 Aarau, Telefon 062 822 55 22 oder
Laurstrasse 11, 5200 Brugg, Telefon 056 448 98 28.
Ein Schwangerschaftsabbruch sollte so früh als möglich, auf jeden Fall vor der vollendeten 12. Schwangerschaftswoche erfolgen. Dann kann die Schwangerschaft in Narkose abgesaugt werden. Der Eingriff erfolgt entweder ambulant oder kurzstationär.
In Ausnahmefällen ist es auch später noch möglich, die Schwangerschaft zu beenden; meist muss aber dann mit Medikamenten zunächst das Ausstossen des Feten bewirkt werden und anschliessend trotzdem noch in Narkose eine Ausschabung durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Dauer der Hospitalisation erheblich.
Sobald ein Kind lebensfähig ist, darf kein Schwangerschaftsabbruch mehr induziert werden. Dies ist ab der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche der Fall.
Der medikamentöse Schwagerschaftsabbruch ist bis spätestens Ende 7. Schwangerschaftswoche (= 49. Schwangerschaftstag) möglich.Mit dieser Methode kann man eine Operation vermeiden, nicht aber einen ambulanten Aufenthalt im Spital. Ausserdem ist 10 Tage nach Medikamenteneinnahme mindestens eine Kontrolle beim Frauenarzt mit Ultraschall nötig.