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Als Zeitpunkt für den Eingriff wählen viele Frauen den Termin unmittelbar nach der Entbindung. Dann wird im Bereich des Nabels ein kleines Loch in die Bauchdecke gemacht und dadurch die Eileiter aufgesucht und anschliessend unterbunden.
Wenn keine Geburt dem Eingriff unmittelbar vorausgeht, wird die Sterilisation über eine Bauchspiegelung vorgenommen. In jedem Fall gilt es zu beachten, dass für den operativen Eingriff im Kanton Aargau bei verheirateten Frauen die Unterschrift beider Ehegatten vorliegen muss. Die Kosten, welche durch den Eingriff entstehen, werden nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen übernommen.
Die Sicherheit ist mit einer Versagerquote (bei korrekter Technik) von 1:1000 sehr hoch. In den seltenen Fällen, in denen trotz Sterilisation eine Schwangerschaft entsteht, ist wegen der Gefahr einer Eileiterschwangerschaft möglichst früh ein Arzt zu konsultieren.