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Ärztliche Konsultation

Leider verwendet immer noch die Mehrzahl der Jugendlichen keine Verhütung beim ersten sexuellen Kontakt. Der Grund ist meist das fehlende Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten und die Angst vor der ärztlichen Konsultation.

Eine ärztliche Konsultation ist angezeigt:

  • Bei Ausbleiben der Pubertätsentwicklung bis zum 15./16. Lebensjahr
  • Auftreten von Pubertätsmerkmalen oder isolierter vaginaler Blutung vor dem 8. Lebensjahr
  • Bei Beunruhigung der jungen Patientin oder deren Mutter über den individuellen Entwicklungsstand

Wunsch nach Verhütung

Leider verwendet immer noch die Mehrzahl der Jugendlichen keine Verhütung beim ersten sexuellen Kontakt. Der Grund ist meist das fehlende Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten und die Angst vor der ärztlichen Konsultation.

Wir sehen es als wichtigen Teil unserer Sprechstunde, die jungen Mädchen eingehendst über die verschiedenen Verhütungsmittel mit ihren Vorteilen und Nachteilen zu informieren. Daneben gilt es natürlich, die Jugendlichen über die Gefahren der sexuell übertragbaren Krankheiten aufmerksam zu machen.

Eine gute Beratung erfordert Zeit und Verständnis für die individuellen Bedürfnisse eines jeden Mädchens. Wir bemühen uns stets darum, einen Schutz vor Krankheit und ungewollter Schwangerschaft zu bieten.

Die kinder- und jugendgynäkologische Sprechstunde

Telefon 056 486 35 50
Telefonzeiten 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr
  12.45 Uhr bis 15.00 Uhr