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Mutterschutz

Am 20. Januar 2001 trat die neue Mutterschutzverordnung in der Schweiz in Kraft. Die Mutterschutzverordnung verlangt, dass Betriebe eine Risikobeurteilung ihrer Arbeitsplätze bzgl. der Risiken während Schwangerschafts- und Stillzeit durch fachkompetente Personen vornehmen.

Der/die behandelnde Arzt/Aerztin der Schwangeren führt zur Risikobeurteilung im Betrieb eine Eignungsuntersuchung durch. Anhand dieser wird festgestellt, ob die nötigen Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz eingehalten werden, ob die Schwangere oder stillende Mutter weiter beschäftigt werden darf oder ob allenfall sein Beschäftigungsverbot erlassen werden muss.

Für die behandelnden Ärzte (insbesondere Gynäkologen, Allgemeinmediziner und Internisten) bedeutet diese Richtlinie eine enorme Herausforderung. Sie müssen sich im Rahmen der Schwangerschaftskontrollen mit Arbeitsbedingungen und Risiken am Arbeitsplatz auseinandersetzen.

Bei Schwangeren, welchein einem Arbeitsverhältnis stehen, ergeben sich im Praxisalltag immer wieder Problemsituationen. Dieshat uns veranlasst,zusammen mit Dr. Dieter Kissling, Arbeitsmediziner, und Frau Dr. Bettina Wäckerle, Allgemeinmedizinerin mit Schwangerschaftskontrollen, eine gemeinsame Fortbildung (siehe Vortrag) am Kantonsspital Baden im März 2007 durchzuführen.