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Häufige Krankheitsbilder, bei denen eine Anpassung der Ernährung von Vorteil ist, sind z. B. Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Herz-Kreislauferkrankungen, Mangelernährungszustände, Übergewicht mit seinen Folgeerkrankungen, Erkrankungen der Verdauungsorgane und anderes.
Verschiedene Wege führen zur Ernährungsberatung. Meistens werden Patientinnen und Patienten von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin angemeldet zu ambulanten Sitzungen. Auch während oder nach einem stationären Aufenthalt im Kantonsspital Baden, können Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Ihr Stationsarzt, Ihre Stationsärztin kann Sie bei uns für eine Beratung anmelden. Natürlich können Sie auch direkt mit uns einen Termin vereinbaren. In letzterem Fall, ohne ärztliche Überweisung, übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten nicht. Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, übernimmt diese häufig einen Teil der Kosten. Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Tarife.
Bei folgenden Krankheiten übernimmt die Grundversicherung ihrer Krankenkasse die Kosten für die Beratung:
Bei Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) ist die Leistung für die Ernährungsberatung bei Übergewicht ohne weitere Diagnosen nicht in der Grundversicherung enthalten. Es lohnt sich vor der Beratung Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen. Gewisse Kassen sind bereit die Kosten zu übernehmen. Stellt der Kinderarzt, die Kinderärztin ein Gesuch um Kostenübernahme bei der Krankenkasse werden die Kosten in der Regel für sechs Beratungen übernommen.
Auf die erste Beratung können Sie sich vorbereiten, indem Sie sich überlegen, welches Ihre Ziele sind und wie Sie unterstützt werden möchten. Zusammen mit der Ernährungsberaterin analysieren Sie Ihr Essverhalten und suchen nach individuellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen.