| Rettung & Ambulanz: 144 | Telefonzentrale: 056 486 21 11 | Für Patienten | Für Zuweiser | Für Besucher | A-Z |
27.01.2012
Die Kantonsspitäler sind neu Eigentümer und nicht mehr Mieter der Spitalliegenschaften. Der Kanton Aargau hat die Liegenschaften diese Woche dem Kantonsspital Aarau und dem Kantonsspital Baden übertragen. Die Spitäler sind neu auch zuständig für die Finanzierung von Bauinvestitionen.
Die Übertragung der Spitalimmobilien an die Kantonsspital Aarau AG und die Kantonsspital Baden AG ist unter Dach und Fach. Die entsprechenden Verträge haben der Aargauer Regierungsrat, vertreten durch Finanzdirektor Roland Brogli, und Vertreter der Kantonsspitäler diese Woche unterzeichnet. Die Kantonsspitäler sind neu rückwirkend auf den 1. Januar 2012 Eigentümer der für den Spitalbetrieb notwendigen Liegenschaften.
Die Übertragung der Spitalliegenschaften stützt sich auf das vom Grossen Rat am 10. Mai 2011 beschlossene Dekret über die Teilrevision des Spitalgesetzes. Gemäss diesem Dekret wurde die Übertragung der Spitalliegenschaften vom Kanton Aargau an die Spitalaktiengesellschaften durch sogenannte Sacheinlageverträge geregelt. Das bedeutet, dass der Kanton Aargau die Spitalliegenschaften als Sacheinlage für eine Aktienkapitalerhöhung der Spitalaktiengesellschaften einbringt. Der Wert der übertragenen Liegenschaften beträgt beim KSA 223,8 Millionen Frankenund beim KSB CHF 108,5 Millionen. Der Aufwertungsgewinn wird der Verwaltungsrechnung über eine Periode von zwölf Jahren gutgeschrieben.
Finanzierungshilfen für Bauinvestitionen
Mit der Übertragung der Liegenschaften sind die Kantonsspitäler neu auch für die Finanzierung der Bauinvestitionen zuständig. Für neue Bauinvestitionen gewährt der Kanton den Spitälern während einer Übergangszeit von zwölf Jahren Finanzierungshilfen. Der Grosse Rat hat hierfür eine Höherverschuldung des Kantons von einer Milliarde Franken beschlossen.
Die Übertragung der betriebsnotwendigen Immobilien an die PDAG (Wert 81,3 Mio. Franken) folgt zu einen späteren Zeitpunkt.