Hausordnung

Die Regeln der Hausordnung dienen der Aufrechterhaltung eines geordneten Spitalbetriebes und der Sicherheit im Kantonsspital Baden.

1. Berechtigungen

Patient*innen haben unter Beachtung der geltenden Besuchszeiten das Recht, Besuch zu empfangen.

2. Verbotene Verhaltensweisen

Der Besitz von Waffen, der Besitz, Konsum und Handel von Betäubungsmitteln, sowie strafbares Verhalten, insb. sexueller Belästigung, Gewalt, Drohung und Sachbeschädigung, wird im KSB nicht geduldet.

3. Privatsphärenschutz

Es dürfen keine Daten von Patient*innen, Besucher*innen, Mitarbeitenden oder Dritten verletzt werden. Insbesondere ist das Fotografieren oder Filmen ohne Einwilligung der betroffenen Personen zu unterlassen. Das Spitalgelände wird videoüberwacht.

4. Bewilligungspflichtige Tätigkeiten

Der Verkauf von Waren, das Aufhängen von Plakaten, das Filmen für Pressezwecke sowie weitere gewerbliche oder ideelle Tätigkeiten erfordern eine Bewilligung des KSB.

5. Tiere im KSB

Tiere im KSB sind grundsätzlich nicht gestattet.

6. Einhaltung und Durchsetzung

Für die Durchsetzung sind speziell berechtigte Mitarbeitende zuständig. Bei Widerhandlungen kann eine Wegweisung oder ein Hausverbot ausgesprochen werden und/oder die Polizei beigezogen werden.