21.09.2018

KSB führt neues Lohnmodell für Kaderärzte ein

Bei dem neuen Vergütungssystem, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, wird es keine mengenbezogenen Lohnkomponenten mehr geben.

Das Kantonsspital Baden führt für ihre Kaderärzte ein neues Lohnmodell ein. Bei dem neuen Vergütungssystem, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, wird es keine mengenbezogenen Lohnkomponenten mehr geben. Der variable Saläranteil aller Chefärzte und Leitenden Ärzte wird stattdessen hauptsächlich vom Erfolg des Gesamtunternehmens abhängen.

Mit dem neuen Lohnmodell eliminiert das KSB mögliche systemimmanente Fehlanreize. Der Fixlohn-Anteil bei den Ärztesalären wird zulasten des variablen Teils erhöht. Bei den variablen Komponenten werden Aspekte wie Patientenzufriedenheit, Qualität der Behandlung oder Projekterfolge massgebend sein.

„Je höher ein Arzt in der Hierarchiestufe steht, desto relevanter wird bei seinem variablen Lohnanteil der Gesamterfolg des Unternehmens“, sagt KSB-CEO Adrian Schmitter. Ziel sei es, dass die Ärzte in leitender Funktion die Verantwortung für das gesamte Spital wahrnehmen würden.

Diese Massnahme soll dazu beitragen, die finanziellen Vorgaben des Eigentümers, des Kantons Aargau, noch besser zu erreichen. Der Kanton Aargau verlangt in seiner Eigentümerstrategie von seinen Spitälern unter anderem eine EBITDA-Marge von mindestens zehn Prozent.

Das KSB hat diese Vorgabe seit der Einführung des neuen Spitalgesetzes im Jahr 2012 stets erreicht. Eine EBITDA-Marge von zehn Prozent entspricht demjenigen Betrag, der notwendig ist, um Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur ohne staatliche Unterstützung tätigen zu können.

Um die Finanzierung des 450 Millionen Franken teuren Neubaus, der im Jahr 2022 in Betrieb genommen wird, stemmen zu können, muss die KSB AG sicherstellen, dass sie ihre wirtschaftlichen Ziele auch in einem zunehmend schwierigeren Marktumfeld erreichen kann.

Individuelle Leistung wird weiterhin belohnt

Nebst der Entwicklung des Gesamtunternehmens werden beim neuen Vergütungsmodell auch individuelle, messbare Ziele ausschlaggebend sein für die Höhe der variablen Lohnkomponente.

Dazu zählen Soft-Faktoren wie die Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit, qualitative Aspekte wie beispielsweise die Infektionsrate sowie organisatorische Kriterien wie Projekterfolge. Auch Massnahmen zur Kostenreduktion können so honoriert werden.

Die individuellen Zielsetzungen sollen zum einen die Entwicklung des Gesamtunternehmens positiv beeinflussen, zum anderen sollen sie so definiert sein, dass die Chefärzte und Leitenden Ärzte sie durch Engagement und Leistung erreichen können. „Wir wollen weiterhin leistungsorientiert bleiben, damit die Patienten auch in Zukunft in den Genuss einer qualitativ hochstehenden Behandlung kommen“, sagt Schmitter.

Die Einführung des neuen Lohnsystems wurde vor zwei Jahren initiiert und erfolgte in Abstimmung mit dem Eigentümer. Es ersetzt ein Modell, das aus Zeiten stammt, in denen das KSB noch ein Teil der kantonalen Verwaltung war.