20.01.2021

Aargauer Spitalangestellte erhalten mehr Lohn

Die Mitarbeitenden der Aargauer Kantonsspitäler erhalten im Durchschnitt 0,5 Prozent mehr Lohn. Darauf haben sich die Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) geeinigt. Die Lohnerhöhung in den Kantonsspitälern Aarau (KSA) und Baden (KSB) und bei den Psychiatrischen Diensten (PDAG) gilt per 1. Januar 2021.

«Die Mitarbeitenden des Gesundheitswesens haben für ihren Einsatz während der Corona-Pandemie zu Recht viel Applaus erhalten. Mit lobenden Worten allein ist es aber nicht getan. Die Lohnerhöhung ist deshalb auch ein Zeichen der Wertschätzung sowie Moralspritze für die Zukunft», betonen die CEOs der drei Spitäler. Den Spitälern sei es ein wichtiges Anliegen, als Arbeitgeber attraktiv zu blei-ben. Deshalb habe man sich trotz schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit den Sozialpartnern auf die Lohnerhöhung geeinigt.

Die festgelegte Summe wird für individuelle Lohnerhöhungen nach den im GAV beschriebenen Regeln (Mitarbeiterbeurteilung, berufliche Erfahrung, Position im Lohnband usw.) verwendet.