28.05.2015

Kantonsspital Baden mit positivem Jahresabschluss

Das KSB wies 2014 im stationären Bereich gleich viele Fälle wie im Vorjahr aus. Im ambulanten Bereich wurde ein Plus von 4.7% verzeichnet. Der durchschnittliche Schweregrad der zu behandelnden Patienten ist wiederum um 3.3% angestiegen. Mit einem Gewinn von CHF 23.7 Mio. kann das KSB die notwendigen Investitionen tätigen.

Das KSB hat 2014 im Vergleich zum Vorjahr mit 18`594 Patienten im stationären Bereich praktisch das gleiche Resultat erzielt. Demgegenüber ist der durchschnittliche Schweregrad der zu behandelnden Patienten um 3.3% deutlich angestiegen. Der Anteil zusatzversicherter Patienten ist von 20.3% auf 20.8% angestiegen. Im ambulanten Bereich hält der jahrelange Trend mit starker Leistungssteigerung weiterhin an: Es wurden 4.7% mehr Taxpunkte geleistet.

Der Gewinn von CHF 23.7 Mio. ist zwar erfreulich, dennoch können die Anlagekosten (Abschreibungen und Amortisation des Spitalbetriebs) damit nicht voll abgedeckt werden. Betriebswirtschaftlich gesehen resultiert nach Abzug der kalkulatorischen Zinsen für das eingesetzte Kapital ein Verlust von CHF 8.7 Mio. Im Gegensatz zu anderen Kantonen wird im Aargau das Krankenversicherungsgesetz konsequent umgesetzt. D.h. das KSB muss alle seine Kosten inklusive Gebäude und Mobilien mit den Tariferträgen decken. Der Kanton Aargau bezieht, als alleiniger Aktionär der Kantonsspital Baden AG, eine Dividende von CHF 0.94 Mio.

Am 1. Oktober 2014 wurde die vom Bundesrat verordnete Tarmed-Korrektur wirksam. Notfall-Leistungen der Hausärzte werden damit besser entschädigt. Dabei sind aber einmal mehr die im Notfall des Spitals erbrachten Leistungen übergangen worden. Auch die in der Notfall-Praxis des KSB praktizierenden Hausärzte können den neuen Notfallzuschlag nicht geltend machen. Finanziert werden die Zuschläge durch Kürzungen bei den im Spital erbrachten Radiologie- und Pathologie-Leistungen. Dem KSB gehen damit jährlich CHF 2 Mio. verloren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die von tarifsuisse eingereichte Beschwerde gegen den vom Regierungsrat festgesetzten Basistarif für stationäre Patienten teilweise gutgeheissen. Das Geschäft geht damit zurück an den Regierungsrat. Um das Tarifrisiko abzusichern, hat der Verwaltungsrat Rückstellungen in der Höhe von CHF 5.25 Mio. getätigt.