Spitaleintritt und Anmeldung

Die Mitarbeiterinnen der Patientenadministration bereiten die administrativen Belange Ihres stationären Spitalaufenthaltes oder Ihrer ambulanten Konsultation vor.

Anmeldung

Vor Ihrem Aufenthalt erhalten Sie in der Regel vom Arztsekretariat das Aufgebot zu Ihrem Termin. Sie haben verschiedene Möglichkeiten sich online anzumelden oder Sie laden sich für eine einmalige Anmeldung die KSB-App herunter. So erhalten Sie zukünftig alle Termine digital auf Ihr Handy und müssen sich nicht jedes Mal neu anmelden.

Anhand dieser Angaben bereiten wir die administrativen Unterlagen vor, die Sie dann an Ihrem Eintrittstag am Schalter der Patientenaufnahme in Empfang nehmen.

Wenn Sie eine Patientenverfügung haben, informieren Sie bitte – bei einem stationären Aufenthalt – den zuständigen Arzt.

Wechsel der Versichertenklasse

Grundsätzlich behält jeder Patient während seinem Spitalaufenthalt die mit der Anmeldung gewünschte Versichertenklasse (Allgemein, Privat, Halbprivat), auch bei einem allfälligem Klinikwechsel. Ein Wechsel der Versichertenklasse kann nur nach Rücksprache mit der Patientenadministration erfolgen. Beim Wechsel von der Allgemeinen Abteilung in die Private oder Halbprivate Abteilung werden die Leistungen nach dem Wechsel separat verrechnet. Wechselt ein Patient in eine tiefere Klasse, also von Privat nach Halbprivat oder Allgemein, wird die vorherige Nacht noch nach dem höheren Tarif abgerechnet (inkl. aller Nebenleistungen).

Angaben zu Taxen und Pauschalen finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads. Als Rechtsgrundlage gilt die Taxordnung der Kantonsspital Baden AG.

Medienkarte

Bei einem stationären Aufenthalt erhalten Sie bei uns auch die Medienkarte , mit der Sie Telefon, Radio und Fernsehgerät bedienen können. Sie sind während Ihres ganzen Aufenthaltes unter der gleichen persönlichen Telefonnummer erreichbar.

Versicherung

Für Ihren Spitalaufenthalt fordern wir bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung die Kostengutsprache an. Wir empfehlen Ihnen, bereits vorgängig abzuklären, ob die von Ihnen gewünschte Tax- und Pflegeklasse und die Behandlung durch Ihre Krankenkasse oder Versicherung gedeckt ist.

Versicherungsvorbehalt

Fragen Sie, ob ein Versicherungsvorbehalt oder ein Ausschluss besteht. Wenn Ihr Spitalaufenthalt finanziell nicht gedeckt ist, müssen Sie eine Vorauszahlung leisten.

Taxordnung/Tarife

Für den Spitalaufenthalt gelten die Bestimmungen über die Taxen und Pflegeklassen .

Sie finden diese im Downloadbereich in der rechten Spalte

Spitaleintritt

Bei Spitaleintritt helfen Ihnen unsere freiwilligen Mitarbeiterinnen des IDEM-Dienstes (Im Dienste Eines Mitmenschen), sich in unserem Haus zurechtzufinden.

Versichertenkarte

Lt. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) vom 27. Juni 1995 (Stand am 1. Januar 2012), Art. 59 sind alle Spitäler verpflichtet auf jeder Rechnung an die Krankenkasse Ihre Sozialversicherungs- und Versichertenkartennummer mitzuliefern.

Bitte bringen Sie bei jedem Spitaleintritt Ihre Versichertenkarte mit, damit wir die geforderten Daten über die Lesegeräte im System einpflegen können.

Spitalaustritt

Nach Ihrem Spitalaustritt oder nach Abschluss der ambulanten Behandlung erstellen die Mitarbeiterinnen der Patientenbuchhaltung die Rechnungen für die erbrachten Leistungen, schreiben Mahnungen und sind für das Inkasso zuständig.

Regeln Sie Ihre Abholung frühzeitig – in der Regel werden Sie um 10:00 Uhr entlassen. Denken Sie bitte daran, Angehörige und Freunde über den Austritt zu informieren.