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Ethikforum

Gut informiert von Anfang an. Patientinnen und Patienten treten in unser Spital ein und es gibt einige Dinge, die Sie wissen sollten während Ihres Aufenthaltes.

Im KSB kommen verschiedenste Menschen mit vielfältigen kulturellen und persönlichen Hintergründen auf engstem Raum zusammen: als Patientinnen und Patienten, als Besuchende und als Mitarbeitende. Alle Patientinnen und Patienten haben den Wunsch, nach eigenen Vorstellungen respektvoll, menschlich und individuell behandelt zu werden. Wir möchten diesen Wünschen und dem uns entgegengebrachten Vertrauen möglichst gut und gerecht entsprechen. Deshalb bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten

Rücksichtnahme

An unserem Spital gelten die in unserer Gesellschaft üblichen Anstandsregeln und Diskretionsgebote. Besuchszeiten und Rauchverbote dienen dem Schutz und der Rücksichtnahme auf unsere Patientinnen und Patienten. Damit wir unseren Auftrag als Spital erfüllen können, sollen Besucherzonen beachtet und die Anordnungen unseres Personals respektiert werden. Unsere Regeln gelten für alle gleich, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion und Herkunft. Grundsätzlich sollen Patientinnen und Patienten Ruhe geniessen dürfen. Dies ist bei Besuchen in Patientenzimmern zu beachten. Wir bitten Sie deshalb um Rücksichtnahme durch Vermeidung von Lärm und Unruhe. Eine Obergrenze von 2 bis 3 gleichzeitig anwesenden Besucherinnen oder Besuchern pro Patientin oder Patienten soll in zwei-Bett-Zimmern im Regelfall nicht überschritten werden. Für grössere Besuchergruppen soll in Aufenthaltsräume oder in die Cafeteria ausgewichen werden. Manchmal sind auch 2 bis 3 Personen zu viel. Das Personal soll die Besuchenden in diesem Fall darüber informieren.

Selbstbestimmung

In der Schweiz nimmt der «informed consent“ eine zentrale Stellung ein: Alle Patientinnen, alle Patienten werden über ihre Diagnose informiert. Es wird ihnen aufgezeigt, was an Behandlungen empfohlen wird, und welche Vor- und Nachteile dabei bestehen. Dies ist nötig, weil Behandlungen und Eingriffe nur mit dem Einverständnis der Patientin oder des Patienten erfolgen können. Das Selbstbestimmungsrecht gegenüber medizinischen Eingriffen ist ein Grundrecht, an das sich bei uns alle auch von Gesetzes wegen zu halten haben. 

Selbstbestimmungsrecht bedeutet umgekehrt nicht, dass man das Recht hat, medizinische Behandlungen zu verlangen, die in einem gegebenen Zustand nicht sinnvoll oder sogar kontraproduktiv sind. Therapeutische Massnahmen müssen medizinisch sinnvoll und gemäss dem geltenden Gesetz „wirksam“, „zweckmässig“ und „wirtschaftlich“ sein. Eine Massnahme, die für eine bestimmte Krankheit keinen Nutzen bringt, erfüllt diese Vorgaben nicht, - unabhängig von ihren Kosten. Die zuständigen Ärzte und Ärztinnen müssen über den Sinn einer Massnahme entscheiden. Zum Beispiel sind Wiederbelebungsversuche nicht immer sinnvoll. Die Ärztinnen und Ärzte werden mit Ihnen über den Sinn medizinischer Massnahmen sprechen. 

Alle Patientinnen und Patienten werden mit der gleichen Diskretion behandelt. Sie können zum Beispiel selbst entscheiden, welche Mitmenschen wir über ihr Leiden informieren dürfen und wer innerhalb der geltenden Besuchszeiten wann und wie lange zu Besuch kommen darf

Angemessene Behandlung

Für alle Patientinnen und Patienten ist sichergestellt, dass sie die ihrem Leiden angemessene Behandlung erhalten. Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe aller Art werden von Ärztinnen, Ärzten und weiteren Fachpersonen durchgeführt, welche die entsprechende Methode beherrschen.

Berücksichtigung individueller Bedürfnisse

it der entsprechenden Zusatzversicherung erhalten Patientinnen und Patienten ein Einzelzimmer. Allgemeinversicherte können dies nicht beanspruchen, auch aus religiösen oder kulturellen Gründen nicht. Das zuständige Betreuungsteam entscheidet, ob aus medizinischen Gründen ein Einzel- oder Doppelzimmer angebracht ist. 

Im KSB nehmen wir den Wunsch mancher Patientinnen, von Frauen untersucht zu werden, wie auch den Wunsch mancher Patienten, von Männern untersucht zu werden, ernst. Auf solche Wünsche versuchen wir unabhängig von Kultur und Religion einzugehen, soweit das zum entsprechenden Zeitpunkt mit der jeweiligen Belegschaft und ihren Ressourcen möglich ist; ein Anspruch darauf besteht nicht. 

Besondere Wünsche im Bereich Essen/Ernährung versuchen wir zu berücksichtigen. 

Der Andachtsraum ist ein Ort der Stille und der Begegnung und steht allen offen. Meditationskissen und Gebetsteppiche sind vorhanden. Die reformierten und katholischen Spitalseelsorgenden am KSB sind für alle da und vermitteln auch Geistliche anderer Religionen.

In der Sterbebegleitung möchten wir Kranke und ihre Angehörigen individuell unterstützen. Dazu gehört auch psychosoziale Unterstützung durch unser Personal wie auch durch geschulte Freiwillige. Für diese Begleitung und auch für besondere Rituale vor oder nach dem Sterben, wie z.B. Salbungen, Waschungen und anderes mehr, stehen verschiedene Berufsgruppen zur Verfügung. 

Für Sprach- und andere Verständigungshindernisse steht ein breit gefächerter professioneller Dolmetscherdienst zur Verfügung.

Massnahmen in Notfallsituationen

Wir fragen Sie nach einer Patientenverfügung und bitten Sie, uns eine Kopie derselben abzugeben. Wir besprechen mit Ihnen wenn möglich die zu erwartende Entwicklung Ihres Gesundheitszustandes, Ihre diesbezüglichen Erwartungen und Ziele und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Behandlung. Allenfalls unerwartete Entwicklungen und die dann von uns zu treffenden möglichen Massnahmen sprechen wir an. 

Im Notfall nehmen wir automatisch Wiederbelebungsversuche (Reanimationsversuche) vor, sofern uns diese medizinisch sinnvoll erscheinen und sofern Sie diese nicht ausdrücklich mündlich oder in einer Patientenverfügung ablehnen. Bei Ihrem Spitaleintritt legen wir die entsprechenden Notfallmassnahmen fest, inkl. den sogenannten «Reanimationsstatus», der dann für den entsprechenden Spitalaufenthalt gilt. 

Für weitergehende Fragen verweisen wir direkt an die zuständigen Betreuungspersonen oder ans Ethikforum KSB.

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