In einem Gastbeitrag in der Aargauer Zeitung vom 10. Juli 2026 kritisiert der Aargauer Heimatschutz den geplanten Rückbau des ehemaligen KSB-Hauptgebäudes. KSB-CEO Pascal Cotrotzo ordnet die Diskussion ein und legt dar, weshalb der Rückbau Teil einer langfristigen Strategie ist, um die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung nachhaltig zu sichern.

In einem Gastbeitrag zum alten KSB erweckt der Aargauer Heimatschutzes den Eindruck, im Zentrum der Diskussion stehe der Erhalt eines Gebäudes respektive die «Verfahrenskultur». Tatsächlich geht es um weit mehr, nämlich um die langfristige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für über 350'000 Menschen im Osten des Kantons Aargau.
Niemand bestreitet die Bedeutung von Baukultur oder Denkmalpflege. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe. Sie sind jedoch nicht der einzige Massstab einer Interessenabwägung. Auch die Verantwortung gegenüber den Patienten von heute und morgen gilt es in die Betrachtung miteinzubeziehen.
Die Debatte darf deshalb nicht auf die Frage reduziert werden, ob ein Gebäude aus den 1970er-Jahren erhalten werden soll. Entscheidend ist vielmehr, wie die Gesundheitsversorgung einer der am stärksten wachsenden Regionen der Schweiz langfristig gesichert werden kann.
Mit der Inbetriebnahme des Neubaus ist die Entwicklung des KSB keineswegs abgeschlossen. Die alternde Bevölkerung, der medizinische Fortschritt sowie Digitalisierung und Ambulantisierung verändern die Anforderungen an Spitäler laufend. Moderne Gesundheitsversorgung braucht flexible Infrastruktur und ausreichenden Entwicklungsspielraum. Der KSB-Gesundheitscampus wurde genau mit diesem Ziel über viele Jahre geplant.
Der Rückbau des Altbaus ist deshalb keine isolierte Baumassnahme, sondern Teil einer langfristigen Arealstrategie, die gemeinsam mit dem Kanton entwickelt wurde und weit über das Jahr 2050 hinausreicht. Dort, wo heute der Altbau steht, befindet sich die strategische Entwicklungsreserve des gesamten Gesundheitscampus. Wer den Altbau erhalten will, muss deshalb aufzeigen, wie sich der Standort künftig weiterentwickeln soll. Eine Antwort darauf bleibt der Heimatschutz schuldig.
Er verweist stattdessen auf das öffentliche Interesse an guter Baukultur. Ebenso legitim ist jedoch das öffentliche Interesse an einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung – aus unserer Sicht mit höherem Gewicht. Der Rückbau schafft die Voraussetzungen für barrierefreie Zugänge zur Dialyse und Krebsbestrahlung, verbessert die Erschliessung für Patientinnen und Patienten, ermöglicht die Weiterentwicklung der unterirdischen Logistik und sichert die langfristige Handlungsfähigkeit des gesamten Standorts. Gleichzeitig entstehen neue Grünflächen und ein Gesundheitspark als Ergänzung des mehrfach ausgezeichneten Neubaus.
Auch wirtschaftlich ist die Ausgangslage eindeutig. Bereits die Verzögerung des Rückbaus verursacht Mehrkosten in Millionenhöhe. Ein Erhalt des Gebäudes würde Investitionen im zweistelligen Millionenbereich erfordern – ohne realistische Nutzungsperspektive. Dieses Geld würde dort fehlen, wo es am dringendsten benötigt wird: in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Hinzu kommt, dass der Altbau funktional und technisch den Anforderungen eines modernen Spitals längst nicht mehr entspricht. Er ist weitgehend entkernt, von seiner Infrastruktur getrennt und weist erhebliche bauliche Defizite auf. Auch aus denkmalpflegerischer Sicht handelt es sich nicht um ein einzigartiges Bauwerk, sondern um einen Vertreter einer weit verbreiteten Spitalarchitektur seiner Zeit.
Bemerkenswert ist zudem, dass auch die Kantonale Kommission für Denkmalpflege und Archäologie (KKDA) nach umfassender Prüfung zum Schluss gelangte, dass der Altbau die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nicht erfüllt. Diese fachliche Beurteilung bildet eine wesentliche Grundlage für die anstehenden Entscheide.
Selbstverständlich braucht ein Rechtsstaat sorgfältige Verfahren. Dass der Heimatschutz im Fall des KSB einen Weg eingeschlagen hat, der kritisch zu hinterfragen ist, zeigt auch die «Motion betreffend stärkere Gewichtung der Kostenfolgen bei der Unterschutzstellung von Baudenkmälern». Das von SVP-, FDP- und Mitte-Grossräten eingereichte Begehren verlangt, die finanziellen Folgen einer Unterschutzstellung künftig ausdrücklich in die gesetzliche Interessenabwägung einzubeziehen und gegenüber anderen öffentlichen Interessen angemessen zu gewichten.
Gerade beim KSB ist eine umfassende Interessenabwägung entscheidend. Die zentrale Frage: Welche Verantwortung tragen wir gegenüber den kommenden Generationen? Wollen wir die Zukunft eines Zentrumsspitals von einem Gebäude abhängig machen, dessen Schutzwürdigkeit selbst von der zuständigen Fachkommission verneint wird? Oder schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass auch unsere Kinder und Enkel auf eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung zählen können?
Für das KSB ist die Antwort klar: Gesundheitsversorgung braucht Weitsicht. Und manchmal bedeutet Weitsicht auch, sich von Vergangenem zu verabschieden, um Zukunft möglich zu machen.