Das Kantonsspital Baden (KSB) hat entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 03.09.2026 (Gegenstand: Beschwerdeverfahren gegen Submission) zur Beschaffung eines zweiten Linearbeschleunigers nicht an das Bundesgericht weiterzuziehen. Statt einen möglicherweise langwierigen Rechtsweg zu beschreiten, wird das KSB das Beschaffungsverfahren neu aufsetzen und eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Damit wollen wir vor allem eines vermeiden: weitere Verzögerungen bei einer für die Patientenversorgung wichtigen Investition.

Das KSB hatte den Linearbeschleuniger, der im ausgebauten Kubus in der Radioonkologie untergebracht wird, ursprünglich im freihändigen Verfahren vergeben. Grundlage dafür war unsere fachlich begründete Einschätzung, dass aufgrund der spezifischen technischen Anforderungen, der bestehenden Systemlandschaft sowie der Anforderungen an Kompatibilität und Redundanz die Voraussetzungen für einen vergaberechtlich vorgesehenen Ausnahmetatbestand erfüllt waren. An dieser fachlichen Einschätzung haben wir auch im Beschwerdeverfahren festgehalten, welches von einer unabhängigen Kanzlei begleitet wurde.
Das Verwaltungsgericht ist bei der vergaberechtlichen Beurteilung zu einem anderen Ergebnis gekommen. Es bemängelt insbesondere, dass die durchgeführte Marktanalyse nicht ausreichend dokumentiert und damit der Nachweis für die Voraussetzungen einer freihändigen Vergabe nicht rechtsgenüglich erbracht worden sei. Deshalb wurde der Zuschlag aufgehoben.
Die teilweise in den Medien verwendete Formulierung «illegale Beschaffung» halten wir vor diesem Hintergrund für irreführend. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Voraussetzungen für eine gesetzlich ausdrücklich vorgesehene freihändige Vergabe in diesem konkreten Fall hinreichend nachgewiesen waren. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Verwaltungsgericht ausdrücklich festhält, dem KSB könnten weder schwerwiegende Verfahrensfehler noch ein willkürlicher Entscheid vorgeworfen werden.
Das KSB akzeptiert den Entscheid und zieht daraus die Konsequenzen. Statt weitere Zeit in ein Rechtsmittelverfahren zu investieren, starten wir das Vergabeverfahren neu. Für uns steht dabei die zeitnahe Realisierung einer medizinisch sinnvollen Investition und damit die bestmögliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten im Vordergrund.