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Regierungsrat für Rückbau des alten Spitals

2. März 2026

Letzte Woche wurde der Kran vor dem Altbau demontiert. Grund: Er wird aktuell nicht mehr benötigt. Denn die Schadstoff- und Altlastensanierung darf bis auf Weiteres nicht vorangetrieben werden. Zuerst muss geklärt werden, ob der Plattenbau aus den 1970er Jahren unter kommunalen oder kantonalen Denkmalschutz gestellt wird.

Der Unterbruch der laufenden Schadstoffsanierung sowie die Verzögerung des Rückbaus des ehemaligen Hauptgebäudes verursachen Mehrkosten in der Höhe von 6 Millionen Franken, wie der Aargauer Regierungsrat in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage schreibt. Weiter hält er fest:

«Ohne die Beschwerde des Aargauer Heimatschutzes für ein sofortiges vorsorgliches Abbruch- und Veränderungsverbot hätten die Mehrkosten rund 2 Millionen Franken weniger betragen, da die Schadstoffsanierung im Inneren des Gebäudes hätte abgeschlossen werden können.»

Altbau im Nebel

Die Ideen für eine Umnutzung erachtet der Regierungsrat als utopisch. Zum einen sei das KSB aus Sicht des Eigentümers nicht in der Lage, «den Erhalt und eine allfällige Umnutzung des ehemaligen Hauptgebäudes finanziell zu tragen». Zum anderen sei es «nicht die Aufgabe eines Kantonsspitals, in Immobilienprojekte ohne Bezug zum Spitalbetrieb zu investieren». 

Der Regierungsrat hält daher fest, «dass eine Weiternutzung des ehemaligen Hauptgebäudes durch das KSB weder wirtschaftlich noch inhaltlich sinnvoll ist».

Mit Verweis auf das Stadtspital Zürich betont er, dass die Umnutzung und Sanierung von Spitalaltbauten komplex und mit erheblichen finanziellen, zeitlichen, technischen und betrieblichen Risiken verbunden sind: «Es wird folglich als unwahrscheinlich eingestuft, dass ein externer Investor für ein solches Projekt gefunden werden könnte.»

Auch wir haben diese und weitere Argumente bei einem Gespräch mit dem Vorstand des Aargauischen Heimatschutzes in die Waagschale geworfen. Dieser liess sich jedoch nicht dazu bewegen, seine Beschwerde zurückzuziehen. Die Zukunft des Altbaus wird daher nun auf juristischem Terrain geklärt.

Die vollständige Antwort des Regierungsrates finden Sie hier.

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