Hier haben wir für Sie alle Dinge aufgelistet, die Sie für Ihren Spitalaufenthalt einpacken sollten. Idealerweise bringen Sie diese in einem Koffer mit, der die Dimensionen eines Handgepäcks beim Flugzeug aufweist.

Was soll ich mitnehmen?
- Krankenversicherungskarte oder Unfallpolice
- Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
Falls vorhanden:
- Blutgruppen- und Impfausweis
- Kopie der Patientenverfügung
- Röntgenbilder, Laborberichte
- Patientenverfügung
- Verordnete Medikamente in der Originalpackung
- Brille, Hörgerät
- Toilettenartikel (Toilettenwäsche wird abgegeben)
- Pyjama oder Nachthemd und Unterwäsche
- Morgenmantel, Bademantel oder Trainingsanzug, Hausschuhe
Falls vorhanden:
- Mobiltelefon mit Aufladegerät und Kopfhörern*
- Tablet, E-Reader mit Aufladegerät und Kopfhörern*
- Blutzuckermessgerät, Tagebuch, Insulinpen*
- Eigenes Spezialkopfkissen (z.B. Gesundheitskissen, Nackenrollen)*
- Keine Wertgegenstände, Schmuck oder große Geldbeträge mitbringen.
- Keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.
- Wertsachen im Zimmer-Schrank oder ZippBag verstauen.
- ZippBag ist am Patientenbett befestigt und nur mit Ihrem Armband zu öffnen.
Eine gute Organisation ist das A und O
Bei einem längeren Aufenthalt im Spital lohnt es sich, Ihre Post umzuleiten oder zurückzubehalten. Fragen Sie eine Vertrauensperson, ob sie sich um Ihren Briefkasten, Ihre Pflanzen etc. kümmern kann. Erledigen Sie Zahlungen im Voraus. Organisieren Sie die Hinfahrt ins Spital und die Fahrt zurück nach Hause. Falls niemand Sie begleiten kann: Unsere Partnerin, das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), bietet einen Fahrdienst an.
Nüchtern - was bedeutet das?
Falls Sie zu Ihrem Eingriff oder Ihrer Behandlung nüchtern erscheinen sollten, dürfen bis 6 Stunden vor dem Eintritt essen und trinken. Rauchen ist ebenfalls bis 6 Stunden vor Eintritt erlaubt. Danach dürfen Sie nur noch klare Flüssigkeit zu sich nehmen (schwarzer Kaffee, Tee ohne Milch, Wasser ohne Kohlensäure). Ab 2 Stunden vor Eintritt bitte nichts mehr trinken. Ausnahme: Verordnete Medikamente mit einem Schluck Wasser sind erlaubt.

General Consent
Die medizinische Forschung ist auf die Verwendung von Daten und Proben angewiesen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen und neue Heilungsmethoden zu entwickeln. Im Fall Ihrer Zustimmung darf sie Ihre Daten und biologischen Proben hierfür entsprechend einsetzen. Im Rahmen der Diagnosestellung wird Patientinnen und Patienten häufig sogenanntes biologisches Material entnommen und untersucht. Dazu zählen vor allem Blut, Harn und auch Gewebeproben.
Dokumente
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