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Mutterschutz

Mutterschutz

Am 20. Januar 2001 trat die neue Mutterschutzverordnung in der Schweiz in Kraft. Die Mutterschutzverordnung verlangt, dass Betriebe eine Risikobeurteilung ihrer Arbeitsplätze bezüglich der Risiken während Schwangerschafts- und Stillzeit durch fachkompetente Personen vornehmen.

Eignungsuntersuchung

Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin der Schwangeren führt zur Risikobeurteilung im Betrieb eine Eignungsuntersuchung durch. Anhand dieser wird festgestellt, ob die nötigen Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz eingehalten werden, ob die Schwangere oder stillende Mutter weiter beschäftigt werden darf oder ob allenfalls ein Beschäftigungsverbot erlassen werden muss.

Mutterschutz

Für die behandelnden Ärzte (insbesondere Gynäkologen, Allgemeinmediziner und Internisten) bedeutet diese Richtlinie eine enorme Herausforderung. Sie müssen sich im Rahmen der Schwangerschaftskontrollen mit Arbeitsbedingungen und Risiken am Arbeitsplatz auseinandersetzen.

Fortbildung

Bei Schwangeren, welche in einem Arbeitsverhältnis stehen, ergeben sich im Praxisalltag immer wieder Problemsituationen. Dies hat uns veranlasst, im März 2007 zusammen mit Dr. Dieter Kissling, Arbeitsmediziner, und Dr. Bettina Wäckerle, Allgemeinmedizinerin mit Schwangerschaftskontrollen, eine gemeinsame Fortbildung (siehe Vortrag) am Kantonsspital Baden durchzuführen.

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