Parkplatzbestimmungen der Kantonsspital Baden AG

Mit dem Zutritt zur Parkeinrichtung und dem Lösen einer Einfahrtsberechtigung oder der Verwendung einer Geldwertkarte wird ein gültiger Vertrag zwischen Betreiber und Kunde / Nutzer abgeschlossen. Eine Parkplatzgarantie wird durch den Betreiber nicht gewährleistet. Berechtigt zur Nutzung der Parkeinrichtung sind ausschliesslich Mitarbeitende und Kunden im Geschäftsverkehr mit dem Betreiber und dessen Einrichtungen. Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert der Kunde die Einstellbedingungen des Betreibers.

Die Regelung gilt sinngemäss ebenfalls für Personen, die sich auf dem Grundstück befinden und keine Einfahrtsberechtigung oder Geldwertkarte besitzen.

Parkplatzreglement