Patientenrechte am KSBPDF (102.4 KiB)
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie über Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe informieren. Diese Pflicht entfällt nur bei dringend notwendigem Handeln. Planbare Untersuchungen und Eingriffe erfolgen erst nach einer umfassenden Aufklärung und mit Ihrer Zustimmung.