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Patientenrechte

Als Patient oder Patientin haben Sie Rechte und Pflichten. Diese finden sich einerseits im schweizerischen Privatrecht und andererseits, insbesondere bei einem Spitalaufenthalt, auch im öffentlichen Recht. Gerne informieren wir Sie nachfolgend darüber.

Patientenrechte

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie über Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe informieren. Diese Pflicht entfällt nur bei dringend notwendigem Handeln. Planbare Untersuchungen und Eingriffe erfolgen erst nach einer umfassenden Aufklärung und mit Ihrer Zustimmung.

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