
Ihre Ärztin resp. Ihr Arzt muss Sie über Untersuchungen und Behandlungen informieren, damit Sie darin einwilligen können. Diese Pflicht entfällt nur in Notfällen oder wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. In diesen Situationen entscheidet die gesetzlich vorgesehene Vertretung. Je nachdem ist dies der Beistand, Vorsorgebeauftragte, Ehe- oder Lebenspartner, die Kinder, Ihre Eltern oder Geschwister. Gibt es keine gesetzliche Vertretung oder kann die Behandlung nicht bis zu deren Entscheid aufgeschoben werden, entscheidet die Ärztin / der Arzt in Notfällen nach Ihrem mutmasslichen Willen und Ihren Interessen. Planbare Untersuchungen und Behandlungenerfolgen erst nach der Aufklärung und mit Ihrer Zustimmung.
Das Personal des Kantonsspitals Baden unterliegt der Schweigepflicht (ärztliches Berufsgeheimnis). Informationen über Ihren Gesundheitszustand werden nur mit Ihrer Zustimmung oder im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen an Dritte weitergegeben. Ohne Ihre gegenteilige Mitteilung gehen wir jedoch davon aus, dass Sie einverstanden sind, wenn wir Informationen an Ihre Bezugspersonen, vor- und nachbehandelnde Ärztin resp. Arzt oder andere weiterbehandelnde Fachpersonen weitergeben. Als Bezugspersonen gelten die von Ihnen angegebenen und ohne Ihre ausdrückliche Nennung Ihr Lebenspartner und nahe Angehörige (Ehegatte, Kinder).
Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre medizinischen Wünsche für den Fall festzuhalten, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie legen darin fest, welche Behandlungen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre persönlichen Vorstellungen beachtet werden und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen und das medizinische Personal in medizinischen Behandlungsentscheiden. Es ist daher wichtig, dass Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung der behandelnden Ärztin resp. dem behandelnden Arzt oder einer anderen Stelle im KSB einreichen.
Falls Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Alternativ können Sie auch unsere Beschwerdestelle beschwerdenmanagement@ksb.ch kontaktieren.