Für die Zuweisung zum Institut für Pathologie finden Sie hier die nötigen Formulare.
Zu den FormularenEine verlässliche Diagnose ist die Grundlage jeder Therapie. Die notwendigen Untersuchungen an Zell- und Gewebeproben werden im Institut für Pathologie und Molekularpathologie vorgenommen. Die Ergebnisse bilden die Basis für den Entscheid, welche Therapie für den Patienten am sinnvollsten ist.

Zum Repertoire der Pathologinnen und Pathologen gehören vielfältige morphologische und molekularpathologische Untersuchungen an Biopsien, Operationspräparaten sowie an gynäkologischen und extragynäkologischen Zytologiepräparaten. Zudem nehmen sie auch intraoperative Schnellschnittuntersuchungen vor. Sie sind somit unverzichtbare Dienstleister für alle klinischen und bildgebenden Fachgebiete.
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Das Team

- Institut für Pathologie: ChefarztInstitutsleiter Pathologie


- Institut für Pathologie: BereichsleiterBiochemiker, Bereichsleiter Labore & Molekularpathologie
Biochemiker

- Institut für Pathologie: Leitende biomedizinische Analytikerin
- Institut für Pathologie: Leitende biomedizinische AnalytikerinFokus: Molekularpathologie

- Institut für Pathologie: Leitende biomedizinische Analytikerin

- Institut für Pathologie: Biomedizinische AnalytikerinBiomedizinische Analytikerin

- Institut für Pathologie: Biomedizinische AnalytikerinPathologie und Molekularpathologie, Biomedizinische Analytikerin

- Institut für Pathologie: Biomedizinische AnalytikerinPathologie und Molekularpathologie, Biomedizinische Analytikerin

- Institut für Pathologie: Biomedizinische AnalytikerinFokus: Molekularpathologie
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- Institut für Pathologie: Biomedizinische AnalytikerinBiomedizinische Analytikerin
- Institut für Pathologie: Biomedizinischer AnalytikerPathologie und Molekularpathologie, Biomedizinischer Analytiker

- Institut für Pathologie: Biomedizinischer AnalytikerPathologie und Molekularpathologie, Biomedizinische Analytikerin

- Institut für Pathologie: Leitende zytotechnische AssistentinFokus: Zytopathologie, Teamleiterin Zytopathologie

- Institut für Pathologie: Zytotechnische AssistentinFokus: Zytopathologie
- Institut für Pathologie: Zytotechnische AssistentinFokus: Zytopathologie

- Institut für Pathologie: Labormitarbeiterin und LogistikLabormitarbeiterin und Logistik

- Institut für Pathologie: ChefarztsekretärinBereichsleiterin Administration Pathologie

- Institut für Pathologie: Stv. Chefarztsekretärin

Bei besonderen Fragestellungen werden in unserem mehrfach zertifizierten Institut auch Spezialuntersuchungen am histo- und zytopathologischen Untersuchungsgut durchgeführt, zum Beispiel:
- Immunhisto- und immunzytochemische Untersuchungen
- Molekularpathologische Untersuchungen wie die Fluoreszenz-In-Situ-Hybridisierung (FISH)
- DANN- und RNA-Untersuchungen mittels Polymerasekettenreaktion (PCR) mit anschliessender Sequenzierung mit der Next-Generation-Sequencing-Methode
- Erregerdiagnostik
- Flüssigbiopsie (liquid biopsy)

Blick hinter die Kulissen
Einblick in die KSB Pathologie:
Zuweisende Ärzte
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Zertifikate

Die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS begutachtet und akkreditiert Konformitätsbewertungsstellen (KBS) - d. h. Kalibrier- und Prüflaboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen sowie Hersteller von Referenzmaterialien und Anbieter von Eignungsprüfungen - aufgrund internationaler Normen. Mit der Akkreditierung wird formell die Kompetenz einer Stelle anerkannt, nach vorgegebenen Anforderungen Konformitätsbewertungen durchzuführen. Das schweizerische Akkreditierungssystem ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung einer transparenten und kompetenten Infrastruktur des KBS in allen Fachbereichen. Die unter einer Akkreditierung erstellten und im Rahmen internationaler Abkommen auch im Ausland anerkannten Berichte und Zertifikate fördern wiederum das Vertrauen in die Qualität der entsprechenden Produkte und Dienstleistungen. Die DIN EN ISO / IEC 17025 ist weltweit die Grundlage der Arbeit in allen Prüf- und Kalibrierlaboratorien mit oder ohne Akkreditierung. Bereits seit 2011 ist unsere Pathologie akkreditiert nach der Norm ISO/IEC 17025.
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Die Hauptverantwortung für die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses liegt bei den Leiterinnen und Leitern der anerkannten Weiterbildungsstätten. Das sind die jeweiligen Chefärztinnen und Chefärzte oder ein für die Weiterbildung bestimmter Kaderarzt. Sie müssen in erster Linie gewährleisten, dass die Assistenzärztinnen und -ärzte ihre Weiterbildung wie in den Weiterbildungsprogrammen vorgeschrieben absolvieren können. Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt erfolgt an anerkannten Weiterbildungsstätten. Das sind Spitäler bzw. deren Abteilungen und Stationen, Kliniken, Institute, Spezialanstalten, Ambulatorien, Arztpraxen und weitere in der Medizin tätige Institutionen, die spezielle Kriterien erfüllen müssen.
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