Zurück zur Startseite
Zurück zur Startseite

Ambulant vor stationär: Das müssen Sie wissen!

25. Juni 2024

Einchecken, operieren, auschecken – alles noch am selben Tag. Ambulante Behandlungen sind weltweit auf dem Vormarsch. Das Wichtigste im Überblick.

Auch wenn Sie als Patient im Kantonsspital Baden rund um die Uhr in den besten Händen sind: Die meisten Menschen ziehen das eigene Bett einer Nacht im Spital vor, sofern es sich beim Eingriff um einen erfolgreichen Routineeingriff gehandelt hat. Zudem ist es erwiesen, dass sich ein Patient zu Hause, also in gewohnter Umgebung, schneller und individueller erholen kann als in einem Spitalzimmer. Hier setzt der Leitsatz «Ambulant vor stationär» aus Patientensicht an.

Aus medizinischer Sicht sind viele Eingriffe heutzutage ambulant und stationär gleichwertig durchführbar. Kommt dazu, dass bei identischen Eingriffen die Kosten einer stationären Behandlung im Durchschnitt rund 2,3-mal höher sind als bei einer ambulanten. «Ambulant vor stationär» verfolgt also zwei primäre Ziele: Kosten zu senken bei gleichbleibend optimaler Patientenbehandlung. Denn Ihre Gesundheit steht nach wie vor an erster Stelle.

Die Fakten zu «Ambulant vor stationär»

Ambulante Behandlung: Der Patient verbringt weder die Nacht vor noch die Nacht nach einem Eingriff im Krankenhaus.

Stationäre Behandlung: Der Patient verbringt vor oder nach einem Eingriff mindestens eine Nacht im Krankenhaus.

Die Kosteneinsparungen von «Ambulant vor stationär»

Bei ambulanten Eingriffen übernehmen die Kassen die Kosten vollumfänglich. An Rechnungen, die durch stationäre Eingriffe anfallen, beteiligen sich der Kanton zu 55 Prozent und die Krankenkassen zu 45 Prozent – allerdings nur bei Ausnahmefällen, also bei Eingriffen, die nicht ambulant hätten stattfinden können. Kanton und Kassen prüfen also, ob eine Behandlung, die stationär stattgefunden hat, auch ambulant machbar gewesen wäre. Ist dies der Fall, beteiligt sich der Kanton grundsätzlich nicht und die Kassen nur noch teilweise an den Kosten. Die Kassen bezahlen dann «nur» die Kosten, die bei einem ambulanten Eingriff angefallen wären. Die Kostendifferenz muss das Spital übernehmen.

Mehr erfahren


Text: Luk von Bergen

War diese Seite hilfreich?

Ja
Nein