02.12.2022

Tarife und Entschädigungen müssen angepasst werden

Die finanziellen Probleme des Kantonsspitals Aarau (KSA) sorgen für kontroverse politische Diskussionen. Oft wird dabei ein Vergleich mit dem Kantonsspital Baden (KSB) gezogen, das im Gegensatz zum KSA kein Impairment benötigt. Um trotz den unterschiedlichen Ausgangslagen die wirtschaftliche Existenz der beiden Spitäler sicherstellen zu können, besteht politischer Handlungsbedarf: Die Tarife sowie die Entschädigungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen müssen dringend angepasst werden.

Nach dem Rekordjahr 2021, in dem so viele Patienten wie nie zuvor behandelt wurden, befindet sich das KSB auch in diesem Jahr auf Wachstumskurs: Im Notfallzentrum, über das 60 Prozent der stationären Patienten eintreten, beträgt die Zunahme 18 Prozent. Im laufenden Jahr wird sich die Anzahl der Patienten und Patientinnen im Notfall somit auf rund 90'000 belaufen. Rappelvoll sind nebst dem Notfallzentrum auch die Bettenstationen. Obwohl das KSB keine Betten geschlossen und seine Infrastruktur (z.B. zusätzliche IPS-Betten und -Personal) kontinuierlich ausgebaut hat, stösst es vielfach an seine Kapazitätsgrenze.

Ein ähnliches Bild zeigt sich im ambulanten Setting, in dem das KSB seit Jahren Zuwachsraten im zweistelligen Prozentbereich bewältigt und die politische Forderung «ambulant vor stationär» konsequent umsetzt. Leistungsmässig steht das KSB somit einmal mehr vor einem Rekordjahr, wofür den Mitarbeitenden, die sich rund um die Uhr mit viel Engagement für das Wohl der Patienten einsetzen, Lob und Dank gebührt.

So stark die Leistung, so bedenklich ist das finanzielle Ergebnis. Ohne dem Jahresabschluss 2022 vorgreifen zu wollen, kann man bereits jetzt festhalten, dass es dem KSB im Jahr 2022 nicht gelingen wird, die vom Eigentümer geforderte EBITDA-Marge von mindestens zehn Prozent einzuhalten. Dieser Zielwert ist insofern von Bedeutung, als er Spitälern ermöglicht, Investitionen in Personal und Infrastruktur zu tätigen, um ihre Zukunft eigenständig gestalten zu können.

Folgende Gründe sind für die Verschlechterung der Rahmenbedingungen ausschlaggebend:

  • Die Tarife sind seit Jahren grundsätzlich zu tief. Der ambulante Bereich ist gemäss dem Branchenverband Hplus rund 30 Prozent unterfinanziert und der stationäre Bereich rund 10 Prozent. Dazu kommt, dass die Tarife nicht prospektiv inflations-indexiert sind, das heisst, sie werden nicht automatisch an veränderte Marktsituationen angepasst. Die «ungenügende Vergütung der Leistungen» hat auch der Kanton Aargau in seiner gesundheitspolitischen Gesamtplanung als Problem erkannt.
  • Regulatorische Auflagen führen zu höheren Kosten für die Spitäler, ohne dass dieser Mehraufwand den Patienten einen konkreten Nutzen bringt. Jüngstes Beispiel: Die Berufsausübungsbewilligung für Ärzte kostet allein das KSB eine sechsstellige Summe.
  • Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, sind die Gesundheitsinstitutionen verpflichtet, in ihr Personal zu investieren. Als Folge davon steigen die Personalkosten, der grösste Kostenblock in einem Spital. Das KSB hat seine Lohnsumme im Rahmen der Lohnrunden mit den Sozialpartnern seit 2012 kontinuierlich erhöht. Nächstes Jahr investiert es acht Millionen Franken zusätzlich in sein Personal.
  • Die Teuerung von Einkaufsgütern und die Energiekrise treffen die Spitäler besonders hart. Allein für die Stromkosten bezahlt das KSB 1,3 Millionen Franken zusätzlich.

Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass es dem KSB gelingt, auch im Geschäftsjahr 2022 schwarze Zahlen zu schreiben. Eine EBITDA-Marge von zehn Prozent oder mehr bleibt aber illusorisch. Um die Rahmenbedingungen zu optimieren und weiterhin über eine gesunde finanzielle Basis zu verfügen, wünscht sich das KSB daher politischen Support. Konkret:

  • Die ambulanten und stationären Tarife sollten dringend linear um rund fünf Prozent erhöht und inflations-indexiert werden. Das wäre eine erste konkrete Massnahme, um die chronische Unterfinanzierung der Spitäler und Kliniken auf nationaler Ebene zu beheben.
  • Die Entschädigungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) sollten im Aargau zumindest dem nationalen Durchschnitt entsprechen. Derzeit liegt die GWL-Entschädigung im Aargau pro Fall bei 271 Franken, während der nationale Durchschnitt mehr als 2000 Franken beträgt.*

Das KSB bedauert, dass die Aspekte der Leistungsfinanzierung bei den aktuellen politischen Diskussionen rund um die Sanierung des KSA kaum zur Sprache kommen. Denn nur mit einer adäquaten Finanzierung der Leistungen kann die Basis geschaffen werden, damit die Führungsgremien der beiden Akutspitäler im Aargau ihre Häuser in eine finanziell nachhaltige Zukunft führen können. Das KSB und seine Mitarbeitenden bedanken sich bei allen Politikern, die sich für dieses Anliegen einsetzen.

* Prof. Dr. Stefan Felder: Tarif- und Finanzierungsunterschiede im akutstationären Bereich zwischen öffentlichen Spitälern und Privatkliniken 2013-2020, S. 19.

Im Notfallzentrum des KSB wurden dieses Jahr so viele Patienten wie noch nie behandelt.

Kontakt:
Omar Gisler
Leiter Kommunikation und Marketing KSB AG
E-Mail: omar/DOT/gisler/AT/ksb/DOT/ch
Tel.: 056 486 23 82